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Fördermittel für Ihre Immobilie: Wir holen heraus, was Ihnen zusteht

Für Kauf, Neubau und Sanierung gibt es Förderkredite und Zuschüsse, etwa von der KfW, vom Land Hessen (z. B. Hessengeld über die WIBank) oder vom BAFA. Wir prüfen, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen, und bauen sie so in Ihre Finanzierung ein, dass alles zusammen funktioniert.

Schwarz-Weiß-Foto: Beratungsgespräch am Tisch, Hand mit Füller

Welche Förderprogramme kommen für Sie infrage?

Förderprogramme ändern sich häufig. Stand dieser Seite: 20.10.2026. Maßgeblich sind immer die Bedingungen auf den Seiten der Förderinstitute.

Hessengeld (Land Hessen, Antrag über die WIBank)

Das Hessengeld unterstützt den erstmaligen Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hessen. Gefördert werden Kaufverträge, die ab dem 1. März 2024 beurkundet wurden. Es gibt 10.000 € je Erwerber (höchstens 20.000 €) und 5.000 € je Kind unter 18 Jahren, begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer. Die Auszahlung erfolgt laut Förderrichtlinie in zehn gleichen jährlichen Raten, sobald der Einzug nachgewiesen ist. Den Antrag stellen Sie digital im WIBank-Kundenportal. Alle Details im Ratgeber Hessengeld.
Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen (finanzen.hessen.de/initiativen/hessengeld), WIBank (wibank.de/hessengeld), Förderrichtlinie vom 26.08.2024, Abruf 20.10.2026.

KfW-Programme

Für Kauf und Neubau sind vor allem diese KfW-Kredite relevant (Stand 20.10.2026, ohne Zinsangaben): das Wohneigentumsprogramm (124), Wohneigentum für Familien – Neubau (300), Jung kauft Alt (308) und Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298). Beantragt werden sie über die finanzierende Bank. Voraussetzungen und Kreditbeträge haben wir im Ratgeber Förderung für Wohneigentum in Frankfurt am Main zusammengestellt.


Wie binden wir Fördermittel in Ihre Finanzierung ein?

  1. Wir klären, was Sie vorhaben (Kauf, Neubau, Sanierung) und wer einzieht.
  2. Wir prüfen, welche Programme infrage kommen und ob sie sich kombinieren lassen.
  3. Wir achten auf die Reihenfolge, denn manche Förderungen müssen vor Vertragsabschluss oder Maßnahmenbeginn beantragt werden.
  4. Wir integrieren die Förderung in Ihr Finanzierungskonzept und Ihren Bankantrag.

Häufige Fragen

Wer bekommt Hessengeld?

Natürliche Personen, die erstmals eine Wohnimmobilie oder ein Baugrundstück in Hessen kaufen, selbst einziehen und Grunderwerbsteuer gezahlt haben, bei Beurkundung ab dem 1. März 2024. (Quelle: hessen.de/WIBank)

Wie hoch ist das Hessengeld?

10.000 € je Erwerber, höchstens 20.000 €, plus 5.000 € je Kind unter 18, maximal bis zur Höhe der gezahlten Grunderwerbsteuer. (Quelle: hessen.de)

Muss ich KfW-Förderung selbst beantragen?

Die meisten KfW-Kredite werden über Ihre finanzierende Bank beantragt. Wir übernehmen die Koordination mit der Bank.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Häufig ja, aber nicht immer. Das hängt von den Programmbedingungen ab. Genau das prüfen wir für Sie.


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