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Hessengeld: So bekommen Erstkäufer in Hessen Geld zurück
Das Hessengeld ist ein Zuschuss des Landes Hessen zur Grunderwerbsteuer für alle, die erstmals eine Wohnimmobilie oder ein Baugrundstück in Hessen kaufen und selbst einziehen. Es gibt 10.000 € je Käufer (höchstens 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18 Jahren, höchstens aber so viel, wie Sie an Grunderwerbsteuer gezahlt haben. Gefördert werden Kaufverträge ab dem 1. März 2024. Den Antrag stellen Sie digital bei der WIBank, ausgezahlt wird in zehn gleichen Jahresraten.
Redaktion Heel Finanzkonzepte · Stand: Oktober 2026 (alle Angaben geprüft am 20.10.2026) · Zuletzt aktualisiert am 20.10.2026
Wer bekommt Hessengeld?
Gefördert werden natürliche Personen, die erstmals (Mit-)Eigentümer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie werden. Die wichtigsten Voraussetzungen laut Förderrichtlinie und WIBank:
- Ersterwerb: Sie dürfen vorher noch nie Eigentümer einer Wohnimmobilie gewesen sein, weder im In- noch im Ausland. Das gilt auch für Anteile, für geerbte oder geschenkte und für bereits wieder verkaufte Immobilien. Ein nicht bebaubares Grundstück schadet nicht.
- Kaufvertrag ab dem 1. März 2024: Maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung. Ausnahmen für frühere Verträge gibt es nicht.
- Immobilie in Hessen: eine Wohnimmobilie oder ein Baugrundstück.
- Selbstnutzung: Sie ziehen selbst ein und melden dort Ihren Hauptwohnsitz an. Wird die Immobilie nur teilweise selbst bewohnt, gibt es das Hessengeld anteilig.
- Grunderwerbsteuer gezahlt: Es muss Grunderwerbsteuer angefallen und vollständig bezahlt sein. Bei einer steuerfreien Erbschaft gibt es deshalb kein Hessengeld.
Ihr Einkommen spielt keine Rolle, und auch der Wert der Immobilie ist nicht begrenzt. War nur einer von zwei Partnern schon einmal Eigentümer, kann der andere das Hessengeld trotzdem für sich beantragen.
Wie hoch ist das Hessengeld?
| Wer zieht ein? | Hessengeld |
|---|---|
| je Käufer, der im Kaufvertrag steht und einzieht | 10.000 € (höchstens 20.000 € für alle Käufer zusammen) |
| je Kind unter 18 Jahren am Tag der Beurkundung, das mit einzieht | 5.000 € |
| Obergrenze | die tatsächlich festgesetzte und gezahlte Grunderwerbsteuer |
Beispiel aus den FAQ des Finanzministeriums: Ein Paar mit zwei minderjährigen Kindern kauft erstmals ein Haus für 400.000 €. Die Grunderwerbsteuer beträgt 6 %, also 24.000 €. Rechnerisch stünden 30.000 € zu, wegen der Obergrenze gibt es 24.000 €, also 2.400 € pro Jahr über zehn Jahre. Bei einem Kaufpreis von 500.000 € wären es 30.000 €, also 3.000 € pro Jahr.
Antrag im WIBank-Kundenportal: So läuft es ab
Zuständig ist die WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen) in Offenbach am Main. Der Antrag ist nur digital möglich, nicht per Post, und nur einmal pro Erwerb.
- Grunderwerbsteuer vollständig bezahlen. Ihr Notar erhält danach die Unbedenklichkeitsbescheinigung. Erst dann können Sie den Antrag stellen.
- Förder-Check im Kundenportal der WIBank ausfüllen.
- Registrieren: Bei positivem Förder-Check registrieren Sie sich im Kundenportal. Sie erhalten eine E-Mail, ab wann Sie den Antrag stellen können.
- Hauptantrag stellen und die Unterlagen hochladen.
- Zuwendungsbescheid: Nach positiver Prüfung erhalten Sie den Bescheid im Kundenportal.
Diese Unterlagen werden laut WIBank benötigt:
- notariell beurkundeter Kaufvertrag,
- Ausweisdokumente aller förderberechtigten Käufer,
- Meldebescheinigungen aller eingezogenen Personen (bei späterem Einzug nachreichen),
- bei Bedarf Geburtsurkunden der Kinder, Vollmachten und eine Wohnflächenberechnung bei teilweiser Selbstnutzung,
- außerdem die Steuer-ID aller förderberechtigten Personen und die Angaben aus dem Grunderwerbsteuerbescheid.
Einzug und Meldebescheinigung innerhalb von drei Jahren
Sind Sie noch nicht eingezogen, weil zum Beispiel noch gebaut wird oder die Wohnung vermietet ist, erhalten Sie den Bescheid unter einer Bedingung: Die Meldebescheinigungen müssen innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung im Kundenportal hochgeladen sein. Das ist eine Ausschlussfrist ohne Ausnahmen, auch wenn Sie die Verzögerung nicht verschuldet haben. Ein zweiter Antrag ist nicht möglich. Stellen Sie den Antrag deshalb erst, wenn Ihr Einzugstermin absehbar ist.
Hessengeld in der Finanzierung einplanen
Für Ihre Finanzierung ist vor allem eines wichtig: Das Hessengeld kommt nicht beim Kauf, sondern später und verteilt. Die Grunderwerbsteuer zahlen Sie zuerst vollständig selbst. Die erste Rate gibt es, wenn der Bescheid bestandskräftig ist und Ihre Meldebescheinigungen vorliegen, jeweils zur Mitte des nächsten Quartals (um den 15. Februar, 15. Mai, 15. August oder 15. November). Danach folgt jedes Jahr eine weitere Rate, insgesamt zehn.
Das heißt für Ihre Planung:
- Die Grunderwerbsteuer muss in Ihrem Eigenkapital oder Ihrer Finanzierung enthalten sein.
- Die jährlichen Raten können Sie zum Beispiel für Sondertilgungen nutzen, wenn Ihr Darlehensvertrag das erlaubt.
- Eine Verrechnung des Hessengelds mit der Grunderwerbsteuer ist laut FAQ nicht möglich.
Wie viel Grunderwerbsteuer bei Ihrem Kauf anfällt, zeigt der Budgetrechner; alle Kaufnebenkosten erklären wir im Ratgeber Kaufnebenkosten.
Kombination mit Hessen-Darlehen, KfW und städtischer Förderung
Laut FAQ des Finanzministeriums lässt sich das Hessengeld mit dem Hessen-Darlehen der WIBank kombinieren. Es wird auch neben Förderungen anderer öffentlicher Stellen gewährt, etwa einer Gemeinde oder des Bundes (zum Beispiel KfW). Ob deren Förderung voraussetzt, dass Sie keine andere Förderung erhalten, klären Sie mit dem jeweiligen Fördergeber. Welche Programme es in Frankfurt am Main zusätzlich gibt, zeigt unser Ratgeber Förderung für Wohneigentum.
Wir prüfen mit Ihnen, welche Förderungen zusammenpassen, und bauen sie in Ihr Finanzierungskonzept ein. Den Hessengeld-Antrag selbst stellen Sie im Kundenportal der WIBank. Fördermittel & KfW →
Wie lange gibt es das Hessengeld?
Die Förderrichtlinie vom 26. August 2024 tritt am 31. Dezember 2029 außer Kraft. Laut FAQ können bis dahin Anträge gestellt werden. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht; die Förderung steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wichtig: Dieser Ratgeber fasst die Förderbedingungen allgemein zusammen und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Förderrichtlinie und die Entscheidung der WIBank. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor dem Antrag mit der WIBank (hessengeld@wibank.de) oder mit uns.
Häufige Fragen
Wer bekommt Hessengeld?
Natürliche Personen, die erstmals eine Wohnimmobilie oder ein Baugrundstück in Hessen kaufen, selbst einziehen und Grunderwerbsteuer gezahlt haben. Der Kaufvertrag muss am oder nach dem 1. März 2024 beurkundet worden sein.
Wie hoch ist das Hessengeld?
10.000 € je Käufer, höchstens 20.000 €, plus 5.000 € je Kind unter 18 Jahren, das mit einzieht. Es ist begrenzt auf die tatsächlich gezahlte Grunderwerbsteuer.
Ist das Hessengeld vom Einkommen abhängig?
Nein. Weder Ihr Einkommen noch der Wert der Immobilie spielen eine Rolle.
Wann wird das Hessengeld ausgezahlt?
In zehn gleichen Jahresraten. Die erste Rate kommt, wenn der Bescheid bestandskräftig ist und Ihre Meldebescheinigungen vorliegen, jeweils zur Mitte des nächsten Quartals.
Kann ich den Antrag schon vor dem Einzug stellen?
Ja, aber die Meldebescheinigungen müssen innerhalb von drei Jahren nach Antragstellung vorliegen, sonst entfällt die Förderung. Ein zweiter Antrag ist nicht möglich.
Bekomme ich Hessengeld, wenn ich schon einmal eine Wohnung besessen habe?
Nein. Jedes frühere Eigentum an einer Wohnimmobilie schließt die Förderung aus, auch ein Anteil, eine geerbte oder eine bereits verkaufte Immobilie und auch im Ausland.
Lässt sich das Hessengeld mit anderen Förderungen kombinieren?
Ja, mit dem Hessen-Darlehen und grundsätzlich auch mit Förderungen von Gemeinde oder Bund. Ob der andere Fördergeber eine Doppelförderung zulässt, klären Sie dort.
Quellen
- Hessisches Ministerium der Finanzen: Hessengeld mit FAQ (Stand August 2025) und Förderrichtlinie vom 26. August 2024 (abgerufen am 20.10.2026)
- WIBank: Hessengeld (Voraussetzungen, Konditionen, Antragsweg, Unterlagen; abgerufen am 20.10.2026)
- WIBank: Kundenportal
- Verwaltungsportal Hessen: Grunderwerbsteuer Festsetzung
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