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Wohneigentum in Frankfurt am Main: Welche Förderung Stadt, Land und KfW bieten
Wer in Frankfurt am Main eine Wohnung oder ein Haus kauft oder baut und selbst einzieht, kann bis zu vier Förderwege nutzen: das Frankfurter Programm der Stadt (zinsgünstige Darlehen für Familien mit Kindern), das Hessengeld des Landes (Zuschuss zur Grunderwerbsteuer), das Hessen-Darlehen (zinsgünstiges Darlehen mit Einkommensgrenzen) und die Kredite der KfW. Mehrere davon lassen sich kombinieren. Bei den Darlehen von Stadt und Land gilt: Antrag vor dem Kaufvertrag.
Redaktion Heel Finanzkonzepte · Stand: Oktober 2026 (alle Angaben geprüft am 20.10.2026) · Zuletzt aktualisiert am 20.10.2026
Die Förderwege im Überblick
| Programm | Wer gibt es? | Art | Für wen? |
|---|---|---|---|
| Frankfurter Programm (Neubau und Bestandserwerb) | Stadt Frankfurt am Main, Stadtplanungsamt | zinsgünstiges Darlehen | Haushalte mit Kind, ohne bisheriges Immobilieneigentum, mit Einkommensgrenzen |
| Hessengeld | Land Hessen, WIBank | Zuschuss zur Grunderwerbsteuer | Erstkäufer einer selbstgenutzten Wohnimmobilie, ohne Einkommensgrenze |
| Hessen-Darlehen (Neubau und Bestandserwerb) | Land Hessen, WIBank | zinsgünstiges Darlehen | Haushalte mit oder ohne Kinder, erstmalige Wohneigentumsbildung, mit Einkommensgrenzen |
| KfW-Kredite (zum Beispiel 124, 300, 308, 297/298) | Bund, KfW | Förderkredit | je nach Programm, zum Teil nur für Familien oder bestimmte Energiestandards |
Das Frankfurter Programm für selbstgenutztes Wohneigentum
Die Stadt Frankfurt am Main fördert mit zwei Programmen den Weg ins Eigentum: eines für den Neubau oder Erstkauf neu geschaffenen Wohnraums und eines für den Bestandserwerb, also den Kauf eines gebrauchten Hauses oder einer gebrauchten Eigentumswohnung. Laut Stadtplanungsamt richten sich beide an Haushalte mit Kindern, die noch kein Immobilieneigentum haben und deren Einkommen die festgelegten Grenzen nicht überschreitet. Die Darlehen werden maximal 10 Jahre zinsfrei und 5 Jahre tilgungsfrei vergeben.
Was sehen die Richtlinien vor?
Die auf der Website des Stadtplanungsamts veröffentlichten Richtlinien (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010) nennen unter anderem:
- Lage: Die Immobilie muss im Stadtgebiet Frankfurt am Main liegen.
- Haushalt: Familien, Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind im Haushalt; Haushalte mit mehreren Kindern werden vorrangig gefördert.
- Eigenkapital: mindestens 15 % der Gesamtkosten.
- Wohnfläche: höchstens 150 m² je Wohnung, ab der fünften Person 15 m² mehr pro Person.
- Darlehenshöhe Neubau: 50.000 € plus mögliche Zuschläge, zum Beispiel 5.000 € für Haushalte mit mehr als drei Personen.
- Darlehenshöhe Bestandserwerb: bis zu 25 % der Gesamtkosten, höchstens 50.000 €, plus 5.000 € für Haushalte mit mehr als drei Personen.
- Zeitpunkt: Beim Bestandserwerb darf der notarielle Kaufvertrag vor dem Antrag noch nicht wirksam abgeschlossen sein.
Ob die Beträge der Richtlinien noch dem aktuellen Stand entsprechen, bestätigt die Wohnungsbauförderstelle.
Einkommensgrenzen der Stadt
Maßgeblich ist das bereinigte Einkommen nach der städtischen Förderrichtlinie. Es berechnet ausschließlich die Wohnungsbauförderstelle. Laut Übersicht des Stadtplanungsamts (Stand der Übersicht: 01.01.2023):
| Haushalt | Einkommensobergrenze (Neubau und Bestandserwerb) |
|---|---|
| 1 Person | keine Förderung |
| 2 Personen | 46.353 € |
| 2 Personen, alleinerziehend | 47.186 € |
| 2 Personen + 1 Kind | 56.583 € |
| 2 Personen + 2 Kinder | 66.813 € |
| 2 Personen + 3 Kinder | 77.043 € |
| je weitere Person | + 9.604 € |
| je Kind im Sinne des § 32 EStG | + 833 € |
Hessengeld und Hessen-Darlehen
Hessengeld: Zuschuss zur Grunderwerbsteuer
Das Hessengeld gibt es für den ersten Kauf einer selbstgenutzten Wohnimmobilie in Hessen bei Kaufverträgen ab dem 1. März 2024: 10.000 € je Käufer (höchstens 20.000 €) plus 5.000 € je Kind unter 18 Jahren, begrenzt auf die gezahlte Grunderwerbsteuer, ausgezahlt in zehn Jahresraten. Es ist nicht vom Einkommen abhängig. Alles Wichtige steht im Ratgeber Hessengeld.
Hessen-Darlehen: zinsgünstiges Darlehen des Landes
Das Land Hessen fördert über die WIBank den erstmaligen Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum mit höchstens zwei Wohneinheiten. Seit dem 16.06.2026 gilt eine geänderte Richtlinie. Laut WIBank:
- Eigenkapital: mindestens 10 % der Gesamtkosten als liquide Mittel.
- Darlehenshöhe: höchstens 50 % der Gesamtkosten, beim Bestandserwerb höchstens 200.000 €, beim Neubau höchstens 220.000 €. Mindestens 50 % der Gesamtkosten müssen fremdfinanziert sein, das Förderdarlehen eingerechnet.
- Grundbuch: nachrangige Grundschuld; Sondertilgungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
- Zeitpunkt: Der Kaufvertrag darf vor der Bewilligung noch nicht geschlossen sein, es sei denn, er enthält einen Rücktrittsvorbehalt für den Fall der Ablehnung. Beim Neubau darf vor der Bewilligung nicht mit dem Bau begonnen werden.
Die Einkommensgrenzen (anrechenbares Einkommen nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz, nächste Anpassung zum 1. Januar 2029):
| Haushalt | Einkommensgrenze | laut WIBank etwa als Jahresbrutto bei Arbeitnehmern |
|---|---|---|
| 1 Person | 30.565 € | ca. 44.900 € |
| 2 Personen | 51.405 € | ca. 74.700 € |
| je weitere Person | + 10.421 € | ca. + 14.890 € |
| je Kind zusätzlich | + 924 € | ca. + 1.320 € |
KfW-Programme für Kauf und Neubau
Die KfW fördert bundesweit mit Krediten; beantragt werden sie über Ihre finanzierende Bank, bevor das Vorhaben beginnt. Stand der Programmangaben: 20.10.2026, ohne Zinsangaben.
| Programm | Wofür? | Kreditbetrag laut KfW | Wichtige Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| 124 Wohneigentumsprogramm | Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie, auch Nebenkosten | bis 100.000 € pro Vorhaben | Selbstnutzung; nicht für begonnene Vorhaben |
| 300 Wohneigentum für Familien – Neubau | Neubau oder Erstkauf eines klimafreundlichen Wohngebäudes | 170.000 bis 270.000 € | mindestens ein Kind unter 18; Haushaltseinkommen höchstens 90.000 € bei einem Kind plus 10.000 € je weiteres Kind; einzige Wohnimmobilie |
| 308 Jung kauft Alt | Kauf einer bestehenden Immobilie mit anschließender energetischer Sanierung | 140.000 bis 180.000 € | wie bei 300; Energieausweis der Klasse F, G oder H |
| 297/298 Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude | Bau oder Erstkauf energieeffizienter Neubauten | bis 150.000 € je Wohneinheit | Effizienzhaus-Standard laut Programm; keine Öl- oder Gasheizung |
Was lässt sich kombinieren?
- Hessengeld lässt sich laut FAQ des Finanzministeriums mit dem Hessen-Darlehen kombinieren und wird auch neben Förderungen von Gemeinde oder Bund gewährt. Ob der andere Fördergeber das zulässt, klären Sie dort.
- Frankfurter Programm und Hessen-Darlehen zusammen sind laut Richtlinie der Stadt möglich, wenn eine tragbare Belastung nur mit dem zusätzlichen städtischen Darlehen erreichbar ist, oder bei Familien mit drei oder mehr Kindern.
- Frankfurter Programm und KfW: Die städtische Richtlinie lässt zinsgünstige KfW-Darlehen gleichzeitig zu, soweit sie bei gleichzeitigen Landesmitteln nicht ausgeschlossen sind. Weitere städtische Förderprogramme sind ausgeschlossen.
Welche Kombination in Ihrem Fall die richtige ist, hängt von Einkommen, Haushalt, Objekt und Zeitplan ab. Genau das prüfen wir im Erstgespräch und bauen die Förderung in Ihr Finanzierungskonzept ein. Fördermittel & KfW →
Wer berät, und wer bewilligt?
| Programm | Beratung und Antrag | Bewilligung |
|---|---|---|
| Frankfurter Programm | Wohnungsbauförderstelle im Stadtplanungsamt Frankfurt am Main | Stadt Frankfurt am Main |
| Hessen-Darlehen | in Frankfurt am Main ebenfalls über die städtische Wohnungsbauförderstelle | WIBank |
| Hessengeld | Antrag selbst im Kundenportal der WIBank | WIBank |
| KfW-Kredite | über Ihre finanzierende Bank | KfW |
Wir bewilligen keine Förderung, sondern helfen Ihnen, die passenden Programme zu finden, die Reihenfolge einzuhalten und alles in einer Finanzierung zusammenzuführen. Für die Kaufnebenkosten lohnt zusätzlich ein Blick in den Ratgeber Kaufnebenkosten und den Budgetrechner.
Wichtig: Förderbedingungen ändern sich. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die jeweiligen Richtlinien und die Entscheidung der Förderstelle. Prüfen Sie Ihren Einzelfall vor dem Kaufvertrag mit der Förderstelle oder mit uns. Für einige Programme gibt es keinen Rechtsanspruch, sie hängen von verfügbaren Haushaltsmitteln ab.
Häufige Fragen
Gibt es in Frankfurt am Main Förderprogramme für Familien beim Kauf einer Wohnung?
Ja. Das Frankfurter Programm der Stadt fördert Haushalte mit Kindern ohne bisheriges Immobilieneigentum mit zinsgünstigen Darlehen, laut Stadtplanungsamt bis zu 10 Jahre zinsfrei und 5 Jahre tilgungsfrei. Dazu kommen Hessengeld, Hessen-Darlehen und KfW-Kredite.
Muss ich die Förderung vor dem Kaufvertrag beantragen?
Beim Frankfurter Programm für den Bestandserwerb und beim Hessen-Darlehen ja: Der Kaufvertrag darf vorher nicht wirksam geschlossen sein (beim Hessen-Darlehen gibt es eine Ausnahme mit Rücktrittsvorbehalt). Das Hessengeld beantragen Sie dagegen erst nach dem Kauf, wenn die Grunderwerbsteuer bezahlt ist.
Wo beantrage ich das Frankfurter Programm und das Hessen-Darlehen?
In Frankfurt am Main übernimmt die städtische Wohnungsbauförderstelle im Stadtplanungsamt Beratung und Antragsannahme für beide Darlehen.
Welche Einkommensgrenzen gelten?
Das hängt vom Programm ab. Beim Hessen-Darlehen sind es zum Beispiel 51.405 € anrechenbares Einkommen für zwei Personen plus Zuschläge für weitere Personen und Kinder; die Stadt nennt für zwei Erwachsene mit einem Kind 56.583 € bereinigtes Einkommen (Stand der Übersicht: 01.01.2023). Das Hessengeld hat keine Einkommensgrenze.
Kann ich Hessengeld und KfW-Kredit kombinieren?
Laut FAQ des Finanzministeriums wird das Hessengeld auch neben Förderungen des Bundes gewährt. Ob ein KfW-Programm eine andere Förderung ausschließt, klären Sie mit der KfW bzw. Ihrer Bank.
Hilft Heel Finanzkonzepte bei der Förderung?
Ja. Wir prüfen, welche Programme zu Ihrem Vorhaben passen, achten auf die richtige Reihenfolge und bauen die Förderung in Ihre Finanzierung ein. Bewilligt wird die Förderung von Stadt, WIBank oder KfW.
Quellen
- Stadtplanungsamt Frankfurt am Main: Frankfurter Programm Bestandserwerb und Frankfurter Programm Neubau mit den dort verlinkten Richtlinien und der Übersicht „Einkommensgrenzen in der Eigenheimförderung“ (Stand 01.01.2023; abgerufen am 20.10.2026)
- WIBank: Hessen-Darlehen Bestandserwerb und Hessen-Darlehen Neubau sowie die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (4. Mai 2023 / 1. Juni 2026; abgerufen am 20.10.2026)
- Hessisches Ministerium der Finanzen: Hessengeld (FAQ, Stand August 2025); WIBank: Hessengeld
- KfW: Wohneigentumsprogramm (124), Wohneigentum für Familien – Neubau (300), Jung kauft Alt (308), Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298) (abgerufen am 20.10.2026)
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